Frau Lebenswert - Der Video Blog rund um die häusliche Pflege

Schon gewusst?

Impfpflicht auch für die "sog. 24 Stunden Betreuung"?

Die einrichtungsbezogene Impfpflicht gilt für u.a. Krankenhäuser, Altenheime, ambulante Pflegedienste, Geburtshäuser, Arztpraxen…. leider nicht für Betreuungskräfte in häuslicher Umgebung also den sog. „24 Stunden Kräften.

Warum?

Weil es sich in der sog. 24 Stunden Betreuung um private Haushalte handelt und nicht um Einrichtungen.

Meine Meinung:

Das ist schade, denn auch in Osteuropa sind die Impfquoten sehr unterschiedlich und wir hätten es sehr befürwortet, wenn die Betreuungskräfte dieser Impfpflicht unterliegen würden, denn genau in diesen Haushalten findet die Betreuung von vulnerablen Gruppen statt. Wie gehen wir als Lebenswert24 vor: Wir vermitteln schon heute zu 98 % nur geimpfte Betreuungskräfte und lassen von Anfang an, alle Betreuungskräfte nur mit PCR- Test anreisen. Für 2022 werden diese Quote auf 100 % steigern und mit den PCR Tests weitermachen.

Hier ist noch der Link vom Bundesgesundheitsministerium

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