Frau Lebenswert - Der Video Blog rund um die häusliche Pflege

Ist die sog.24 Stunden Betreuung überhaupt noch möglich?

Zusammenfassung und Fakten:

Ist nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts einer bulgarischen Betreuungskraft die komplette
Anwesenheitszeit als Arbeitszeit auszubezahlen, eine sog. 24 Stunden Kraft noch einsetzbar?

Dazu kurz die Fakten:

Der Prozess lief über 5 Jahre und ist durch die verschiedenen Instanzen gegangen und der Kläger bekam letztlich Recht. Die Betreuungskraft hatte keine ausgewiesene Freizeit und die Arbeitszeit war so angesetzt, dass es dem Arbeitsaufwand bei diesem Kunden nicht entsprach. Hinzu kam, dass der Arbeitgeber (in Bulgarien) die Betreuerin lauf Vertrag zu Bereitschaftszeit außerhalb der Arbeitszeit verpflichtete. Jetzt bekommt sie zu Recht eine Nachzahlung.

Aber ja, eine Vermittlung ist weiterhin möglich und dennoch ist die Verunsicherung groß. Der Mindestlohn, auch für Betreuungskräfte aus dem Ausland, ist schon seit 2015 gesetzlich vorgeschrieben und wird von den seriösen Agenturen im Ausland auch längst befolgt. Sonst würden die Agenturen kein Personal mehr bekommen. Auch hier sind die Löhne in den letzten Jahren erheblich gestiegen.

Was sollten Sie beachten um eine seriöse Vermittlung, wie von „Lebenswert24“ zu erkennen

  • 1. Sie sollten einen festen Ansprechpartner bei der Vermittlungsagentur bekommen
  • 2. Vor „allem Tun“ steht eine ausführliche Beratung, die auch Leistungen aus der Pflegeversicherung miteinbeziehen sollte.
  • 3. Ein Fragebogen mit detaillierten Aufgabenbeschreibungen und Anforderungen an die Betreuungskraft sollte Ihnen zugeschickt werden und nach dem Ausfüllen mit Ihnen besprochen werden
  • 4. Es folgt ein Kostenvoranschlag in dem die Kosten erklärt werden und ein Mustervertrag den dann mit Ihrem Vermittler besprechen.
  • 5. Die zu erwartende Arbeitszeit der Betreuungskraft wird im Fragebogen hinterlegt. In der Praxis entscheidet sich dann ob justiert werden muss. Dazu bleiben Sie mit Ihrem Vermittler im Gespräch.
  • 6. Nach Vertragsabschluss bekommen Sie einen Personalvorschlag und wenn die gewünschten Kriterien erfüllt sind dann wird die Anreise organisiert. Sie bekommen die Informationen immer von Ihrem deutschen Vermittler.
  • 7. Die Freizeit wird definiert. Wann die Freizeit dann genommen wird, wird mit der Betreuungskraft nach Ankunft besprochen.
  • 8. Während der Dauer des Dienstleistungsverhältnisses sollte ihr Ansprechpartner stets für Sie da sein
  • 9. Alle Leistungen, die die Krankenkasse bezahlt, z. B Tabletten stellen, (Tabletten aus der Tagesdosette darf die Betreuungskraft geben) Verbände, Kompressionsstrümpfe anziehen etc. darf nur durch den Pflegedienst erbracht werden.

Seit 2008 führen wir so unsere Vermittlungstätigkeiten durch, und das Urteil des Bundesarbeitsgerichtes, die Kontrolle durch den Zoll NRW, hat unseren Weg bestätigt.

Es grüßt sie herzlich Ihre Beate Oberschür (Frau Lebenswert24)

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