Frau Lebenswert - Meine Themen

Ist die sog.24 Stunden Betreuung überhaupt noch möglich?

Ist nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts einer bulgarischen Betreuungskraft die komplette Anwesenheitszeit als Arbeitszeit auszubezahlen, eine sog. 24 Stunden Kraft noch einsetzbar?

Dazu kurz die Fakten: Der Prozess lief über 5 Jahre und ist durch die verschiedenen Instanzen gegangen und der Kläger bekam letztlich Recht. Die Betreuungskraft hatte keine ausgewiesene Freizeit und die Arbeitszeit war so angesetzt, dass es dem Arbeitsaufwand bei diesem Kunden nicht entsprach. Hinzu kam, dass der Arbeitgeber (in Bulgarien) die Betreuerin lauf Vertrag zu Bereitschaftszeit außerhalb der Arbeitszeit verpflichtete. Jetzt bekommt sie zu Recht eine Nachzahlung.

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