Aktuelles der Lebenswert24 GmbH
Lebenswert24 Aktuell 07-2021

Minden, 23.07.2021

Liebe Leser begeisterte von „Lebenswert24 Aktuell 07-2021"

Es sind bewegende Zeiten und da kommt auch noch ein Urteil des Bundesarbeitsgerichtes zur Anrechnung von Bereitschaftszeit als Arbeitszeit bei einer bulgarischen Betreuungskraft, die ganz offensichtlich ausgenutzt wurde.

Dazu kurz die Fakten:

  • Der Prozess lief über 5 Jahre und ist durch die verschiedenen Instanzen gegangen und der Kläger bekam letztlich Recht. Die Betreuungskraft hatte keine ausgewiesene Freizeit und die Arbeitszeit war so angesetzt, dass es dem Arbeitsaufwand bei diesem Kunden nicht entsprach. Hinzu kam, dass der Arbeitgeber (in Bulgarien) die Betreuerin lauf Vertrag zu Bereitschaftszeit außerhalb der Arbeitszeit verpflichtete. Jetzt bekommt sie zu Recht eine Nachzahlung.

Was sind die Konsequenzen?

  • Eigentlich keine, denn dies ist eine Einzelfallentscheidung, die Zurecht getroffen wurde unter diesen Umständen

Warum gibt es keine Konsequenzen?

  1. … 90 % also ca. 700.000 illegal arbeitende osteuropäische Betreuungskräfte halten hier das Pflegesystem aufrecht. Diese Art der Vermittlung geschieht unter Umgehung aller Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern.
  2. Die Politik sieht seit über 30 Jahren zu, weil die Pflegeversicherung an jedem dieser Fälle Geld spart und natürlich, weil keiner überhaupt ein Problem darin sieht. Pflegende Angehörige und ambulant versorgte Menschen zu Hause haben in dieser Gesellschaft eine schlechtere Lobby als das Tier- wohl von Frau Klöckner.
    Das sollte man sich auch mal vor Augen führen.
    Herr Heil meinte, nach dem Urteil, er sehe keinen Handlungsbedarf denn es gibt ja Gesetze.??
  3. Ca. 10 % Prozent der Vermittlungen laufen über Agenturen wie „Lebenswert24“ und wenn wir versuchen, die Einsatzzeiten und die Freizeit zu regeln, Nachteinsätze nicht zur Regel werden zu lassen etc., findet sich garantiert jemand der da „helfen“ kann. Dennoch werden wir diesen lösungsorientierten Weg weitergehen zum Wohle unsere Kunde, deren Angehörigen und der Betreuungskräfte.

Gibt es Lösungen?

Die gute Nachricht, ja sie gibt es bereits in anderen Ländern wie z.B. Österreich seit 2007.Leider bleiben bisher alle Versuche unseres Verbandes dem „VHBP“ noch ohne Konsequenzen. Es tut sich politisch langsam etwas, wir werden gehört, aber der letzte Ruck fehlt noch, das Problem für alle Seiten befriedend anzugehen. Beispiel: Im Entwurf zur neuen Pflegereform sollte ein Teil der sogenannten Pflegesachleistung zur Kostenreduktion der „24 Stunden Kräfte“ eingesetzt werden können. Dies wurde allerdings ersatzlos gestrichen. Schade!!

Ändert sich für Sie als Kunde etwas?

Nein, die Preise sind ja nach Aufwand und Anforderung gestaltet. Der Mindestlohn wird ja schon seit vielen Jahren eingepreist und die Arbeitszeit und auch die Freizeit so genau wie möglich in unseren Fragebögen dekliniert.

Aber natürlich kann man die Abgrenzung zwischen Arbeitszeit und Freizeit und einer Bereitschaftszeit nicht immer zu 100 % garantieren. Dafür müsste es Regelungen geben, die die

Realität in der Alltagsbegleitung unserer Menschen wiederspiegeln. Aber wichtig ist, dass die Betreuungskräfte und ihre Menschen und Angehörigen sich miteinander wohlfühlen und wertschätzen. Das gilt auch im Zusammenspiel der Agenturen im Ausland und natürlich auch für

„Lebenswert24“ als ständiger Ansprechpartner für alle Beteiligten.
Ihre Beate Oberschür

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