Kommentar - Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) 2022

Minden, 05.10.2021

Liebe Leser begeisterte von „Lebenswert24 Aktuell 10-2021"

Wir haben Ihnen einmal kurz und knapp zusammengestellt, welche Veränderungen mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) ab dem 01.01.2022 kommen werden.

Kurz zusammengefasst: Ambulant kommt da fast nix…insgesamt sehr wenig!

Die Pflegesachleistung wurde um 5% erhöht. Das Pflegegeld nicht seit 2017- eingefroren bis 2025, Erhöhung Tagespflege fällt auch aus. (Finde den Fehler :-( )

Darüber hinaus haben Sie Anspruch auf:

  • Beratung in der Häuslichkeit
  • Pflegehilfsmittel im Wert von 40,- € monatlich (Handschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen, waschbar oder als Einmalartikel) ---bis Ende 2021 noch 60.-€ wegen Corona.
  • Pflegekurse für Angehörige auch zu Hause als individuelle häusliche Schulung
  • Finanzielle Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes bis zu 4000 € pro Maßnahme

Zuschüsse zu den Heimkosten ab 01.01.2022

Zuschüsse zu den Pflegekosten im Heim Pflegebedürftige, die in vollstationären Einrichtungen leben, erhalten ab 1. Januar 2022 einen "Leistungszuschlag" auf den zu zahlenden Eigenanteil an den Pflegekosten. Für Heimbewohner/ innen mit Pflegegrad 2-5 beträgt der Leistungszuschlag

  • 5% des Eigenanteils an den Pflegekosten innerhalb des ersten Jahres
  • 25% des Eigenanteils an den Pflegekosten, wenn sie mehr als 12 Monate,
  • 45% des Eigenanteils an den Pflegekosten, wenn sie mehr als 24 Monate und
  • 70% des Eigenanteils an den Pflegekosten, wenn sie mehr als 36 Monate im Heim leben.

Pflegepersonal soll besser bezahlt werden:

  • 1. Konzentrierte Aktion „Pflege“ bis 2024 verlängert, soll 10 % mehr Auszubildende bringen. (wo gehen die dann hin? Prognostisch überwiegend ins KH)
  • 2. Bessere Bezahlung ab 2022 heißt: Nach Tarif oder tarifähnlich (was immer das auch bedeutet ist noch nicht geklärt) muss zukünftig bezahlt werden. Wer und wie das geprüft werden soll, weiß keiner :-(
  • 3. Profitieren sollen 500 000 Pflegekräfte, besonders im Osten

Zuschüsse an die Pflegekasse durch Bundeszuschüsse in Höhe von zusätzlichen 7 Milliarden zu den 14,5 Milliarden Euro. Bei Bedarf (und den gibt es jetzt schon) wird der Steuerausschuss erhöht um die Beiträge stabil zu halten. Kinderlose Menschen dürfen mehr in die Pflegekasse einbezahlen. Statt 3,3 % ab 2022 3,4 %???

Fazit

Ambulant:

Für pflegende Angehörige ein weiterer „Schlag ins Gesicht“. Ihre Leistung wird weiterhin nicht anerkannt und die Kosten steigen weiter und damit sinkt die Deckungsrate der Leistungen aus der Pflegeversicherung. Die Zuzahlungen steigen also weiter.

Stationär:

Die Zuschüsse zur stationären Pflege sind „Augenwischerei“. Die Eigenanteile werden nur marginal gesenkt und da die Zuzahlungen pro Bundesland höchst unterschiedlich sind, bleibt für den Kunden nicht viel übrig. Außerdem bleiben ja die sog. „Hotelkosten“ für Unterkunft und Verpflegung davon unberührt.

Kliniken:

Sie werden von der Möglichkeit der Übergangspflege in der Klinik für 10 Tage profitieren, ich bin mal auf die Tagessätze gespannt, denn die werden mit den KK verhandelt und nicht mit den Pflegkassen??

Keine Reform, kein Systemwechsel und wieder einmal die Angehörigen nicht berücksichtigt und auch nicht den seit 1993 verankerten Satz „Ambulant vor Stationär“,
Leider ein Desaster

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