Aktuelles der Lebenswert24 GmbH
Informationen rund um das „Corona Virus“
Minden, 27.05.2021
Sehr geehrte Kunden der Lebenswert24 GmbH!
Häufig kommen jetzt die Anfragen, wie die Betreuungskräfte, die hier in Deutschland sind, geimpft werden können. Ich will hier mal versuchen Ihnen aufzuzeigen wie es funktionieren kann. Das Impfen Ihrer Betreuungskraft ist grundsätzlich per Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-lmpfverordnung - CoronalmpfV) möglich.
Dazu müssen Sie …
- …als Angehöriger das Formular ausfüllen (Bescheinigung der Impfberechtigung als Kontaktperson nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 a und b CoronaImpfV).
Beide Dateien sind unten als PDF-Downloaddatei bereitgestellt. - Die Betreuerin muss ihren Versicherungsschein haben, den Personalausweis und ggfls. …
- … eine Bescheinigung ihres Arbeitgebers, dass Sie dort angestellt ist. Das können sie dann über mich beantragen.
Aber:
- Die Bundesländer handhaben das sehr unterschiedlich und wir haben es mit einem Süd-Nord Gefälle zu tun. In Bayern eher unkompliziert je mehr es nach Norden geht wird es oft schwierig
- Solange zu wenig Impfstoff da ist wird die Bereitschaft auch sehr unterschiedlich sein, die Betreuungskraft zu impfen
- Bei vielen Praxen gibt es Zurückhaltung wegen der ausländischen Krankenversicherungen
- Die Impfzentren wissen oft nicht, dass sie die Betreuungskräfte auch impfen dürfen, da ist es hilfreich die Verordnung und das Formular zur Kontaktperson mitzunehmen.
Meine Empfehlung:
Versuchen Sie über den Hausarzt einen Termin zu bekommen, er kennt Sie und ihre Lebenssituation am besten und eventuell sogar auch ihre Betreuungskraft. Lassen sie sich nicht entmutigen, wenn es beim ersten Mal nicht klappt.
Wenn Sie Fragen oder auch Erfolgserlebnisse im Bereich Impfen haben so schicken sie mir doch bitte eine Mail an info@lebenswert24.de. Ich bin für alle Erfahrungen dankbar und werde sie auch auf der Internetseite auf dem Laufenden halten.
Herzlichst Ihre Beate Oberschür