Die sog. „24 Stunden Betreuung“ was ist angeboten - Vor und Nachteile

Achtung seit 2015 gilt die Mindestlohnregelung auch für osteuropäische Betreuungskräfte!

Betreuungspersonal über osteuropäische Arbeitgeber (Entsendefirmen)

Um nicht selber Arbeitgeber zu werden, kann man Dienstleitungsunternehmen beauftragen, die ihre Mitarbeiter  nach Deutschland entsenden. Hier besteht das Arbeitsverhältnis zwischen dem entsendenden Unternehmen und dem entsandten Mitarbeitenden.  Der Vertrag besteht zwischen dem Kunden und der entsendenden Agentur.
Als Nachweis, dass die Sozialversicherung abgeführt wird, dient die sog. A1 (früher E101). Ein  Entsendeunternehmen muss nachweisen, dass es im Ursprungsland mindesten 25 %  seiner Umsätze generiert und nicht nur ausschließlich über die Entsendung von Mitarbeitenden ins europäische Ausland. Desweiteren muss die Agentur die Mindestlöhne des jeweiligen Entsendelandes  einhalten.

Nachteil:

Der Kunde hat kein Delegationsrecht und muss bei Konflikten Rücksprache mit der Agentur halten. Die Agentur wählt das Personal zur Entsendung aus, nicht der Kunde.

Vorteil:

Der Kunde hat keinen bürokratischen Aufwand. Klappt es nicht mit der Betreuerin, so wird über die Agentur ein Wechsel veranlasst. Außerdem verbleibt die Sozialversicherung der Betreuerin im Ursprungsland, ist sozialverträglicher, da Rentenansprüche erworben werden.

Der eigentliche Anfang allen Tuns -war- und ist die Schwarzarbeit

Da weiß einer einen, der einen weiß, der weiß, dass eine „Polin“ Arbeit sucht. Diese Form der Schwarzarbeit  wird zur Zeit geschätzt von mehr als 200 000 Haushaltshilfen bundesweit erbracht.
Und das schon seit mehr als 20 Jahren!

Vorteile:

  • Billig

Nachteile:

  • Illegal,
  • nicht versichert,
  • das Risiko tragen die Kunden z. B. bei plötzlicher Abreise
  • oder aber auch die Betreuerin wenn, sie schlechte Arbeitsbedingungen hat, z.B. kein Geld bekommt etc.

Vermittlung selbständiger Betreuungskräfte, privat oder auch über Agenturen

Betreuungspersonal aus Osteuropa hat einen Gewerbeschein im Ursprungsland oder auch in Deutschland und arbeitet bei einem betreuungsbedürftigen Menschen. Arbeiten Sie auf jeden Fall mit einer Agentur zusammen, die im Rahmen der Vermittlung von Selbstständigen Kräften prüft, wie es mit der Scheinselbständigkeit, den Sozialabgaben und der Handhabung mit dem Delegationsrecht steht.

Der Kunde als Arbeitgeber - Vermittlung von Betreuungspersonal über die Arbeitsagentur oder über den freien Markt!

Nach dem Wegfall der Beschränkungen für Arbeitnehmer ab dem 01.05.2011 aus Estland, Lettland, Litauen, Polen, Tschechien, der Slowakei und Ungarn können Personen aus diesen Ländern direkt in deutschen Haushalten angestellt werden. Eine Arbeitserlaubnis ist seither nicht mehr erforderlich. Dabei kann weiterhin  die Arbeitsagentur behilflich sein,  aber auch über den freien Markt ist das möglich! Dabei wird der Pflegebedürftige Arbeitgeber mit allen Rechten und Pflichten des deutschen Arbeitsrechtes (Arbeitszeiten, Urlaub, Krankheit,). Die Betreuerin darf auch die Leistungen im Bereich der Körperhygiene erbringen.

Aber keine Leistungen aus dem SGB V!!!!

Vorteil:

Delegationsrecht gegenüber der Betreuerin, flexible Lohnaushandlung, allerdings nach Tarifrecht.

Nachteil:

Hoher bürokratischer Aufwand, da sich die Anmeldung zur Lohnsteuer, gesetzlichen Unfallversicherung und Sozialversicherung nur auf die Betreuungskräfte bezieht, die gerade vor Ort sind. Risiko, wenn es mit der Betreuerin nicht klappt oder diese abreist. Lange Vorlaufzeiten bis zu 6 Wochen. Rentenanspruch für die Betreuerin besteht erst nach 5 Jahren Beschäftigung in Deutschland, sonst verfällt der Anspruch und füllt unsere Sozialkassen!

Voraussetzung für eine Vermittlung ist, dass wenigstens eine Person die Leistungen der Pflegeversicherung erhält und im Haushalt des Arbeitgebers lebt.

Ich hoffe, diese Informationen helfen Ihnen die richtigen Fragen an die Vermittler und die ausländischen Firmen zu stellen!

Natürlich auch gerne an mich!

Sprechen sie mich auch gerne zu allen Fragen der Pflegversicherung an.
Ihre Beate Oberschür